Das Bündnis Solidarisches Magdeburg lädt ein zur Pressekonferen
Zeit: 11.4.2026, 9.00 Uhr
Ort: Kleiner Stadtmarsch, Nähe Hyparschale, 39114 Magdeburg
Rahmen der Pressekonferenz ist die „Unfreundliche Begrüßung“ der Teilnehmenden am Landesparteitag der AfD am 11.4. in Magdeburg. Das Bündnis Solidarisches Magdeburg protestiert mit dieser Aktion dagegen, dass der vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte Landesverband der AfD in der Hyparschale seinen Parteitag abhalten darf und dort ein Parteiprogramm verabschieden will, das die Aushöhlung unserer demokratischen Rechte und die Zerstörung der Vielfalt in unserem Land zum Ziel hat.
„Exemplarisch dafür steht der Vorschlag des rechtsextremen Landesverbandes den Slogan des Landes Sachsen-Anhalt #moderndenken, der an die international anerkannte Bauhaus-Tradition anknüpft, umzubenennen in ‚deutsch denken‘. Wir sagen dagegen: „Modern denken statt völkisch lenken!“ und setzen ein Zeichen für ein buntes und vielfältiges Sachsen-Anhalt, in dem für alle Menschen Artikel 1 des Grundgesetzes gilt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – egal woher die Menschen kommen, welche Hautfarbe, Religion oder sexuelle Orientierung sie haben und was ihre persönlichen Lebensentwürfe sind“, so Elena vom Solidarischen Magdeburg.
„Als sichtbares Zeichen der Vielfalt werden wir ein Modell der Hyparschale bunt gestalten und laden alle demokratisch gesinnten Menschen ein mit Regenbogenflaggen, bunter Kleidung, fantasievollen Bannern, Transparenten und Schildern zu kommen um zu zeigen, wie schön es ist, gemeinsam und solidarisch aktiv zu sein!“ ergänzt Christiane von den OMAS GEGEN RECHTS.
Im Anschluss an die „Unfreundliche Begrüßung“ gibt es um 13 Uhr eine Demonstration zum Alten Markt in der Innenstadt von Magdeburg. Dort wird um 14 Uhr die zweite PRÜF-Kundgebung für Sachsen-Anhalt stattfinden. PRÜF-Demonstrationen mit Kulturprogramm finden zu diesem Zeitpunkt parallel in 11 Landeshauptstädten statt. Ihre einzige Forderung richtet sich an die Landesregierungen: „Alle Parteien, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall oder gesichert rechtsextrem eingestuft werden, sollen durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden.“

